Du stehst vor den Trümmern deiner Ehe, willst das Kapitel einfach nur hinter Dir lassen, aber musst noch durch das Trennungsjahr. Wird die Scheidung gewollt, erscheint dieses Jahr als Zeitverschwendung und Quälerei, bis durch die Scheidung endlich die Brücken abgebrochen werden können. Dass das Trennungsjahr durchaus eine Berechtigung hat, möchte in dieser Situation niemand hören und doch spricht einiges dafür
Genauso wie bei der Eheschließung, werden durch die Scheidung weitreichende Rechtsfolgen ausgelöst. Dabei geht es nicht nur um die Finanzen und die Aufteilung des Hausstandes, sondern auch um Rentenansprüche und vieles mehr. Wer diesen Schritt gehen will, sollte sich seiner Sache also sicher sein. Mit dem Trennungsjahr können die Eheleute unter Beweis stellen, dass sie ihre Ehe unwiderruflich als gescheitert ansehen. Für manche Paare bietet das Trennungsjahr dagegen die Chance auf einen Neuanfang. Halten Sie die Trennung nicht aus und finden Sie wieder zueinander, entflammt nicht nur die Liebe neu – es bleibt ihnen auch viel Papierkram erspart.
So oder so: Ist das Trennungsjahr abgelaufen, wird normalerweise von einer zerrütteten Ehe ausgegangen und Du kannst dich scheiden lassen. Anfang des 20. Jahrhunderts galten übrigens noch andere gesellschaftliche Ansichten als heutzutage und in der jüngeren Vergangenheit. Das Zerrüttungsprinzip war also nicht seit jeher das Maß aller Dinge im Scheidungsrecht. Erstaunlicherweise ist es noch gar nicht allzu lange her, dass Ehen nur nach dem Verschuldensprinzip aufgelöst wurden.
Genau genommen war dies bis ins Jahr 1976 der Fall. Die Scheidung war bis zu diesem Zeitpunkt vom Fehlverhalten, beispielsweise dem Ehebruch, eines der Eheleute abhängig. Aber schon davor gab es im Laufe der Geschichte Änderungen in der Herangehensweise an die Scheidung einer Ehe. Unterm Strich wurde das Thema Scheidung immer zeitgemäßer gehandhabt und die Bedeutung des Sakramentes in der katholischen Kirche verlor, für den rechtlichen Aspekt, mehr und mehr an Bedeutung.
Auch wenn du gerade vielleicht daran zweifelst, hat das Trennungsjahr seine Berechtigung. Die meisten Paare, die sich scheiden lassen wollen, kommen nicht darum herum. Das liegt am Aufbau des Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch, der die Scheidung regelt. Das Rechtssystem in Deutschland gibt drei verschiedene Fälle vor, nach denen eine Ehe geschieden werden kann.
§§ 1566 Abs. 1, 1565 Abs. 1 BGB
Hier ist die Scheidung mit Trennungsjahr geregelt. Voraussetzung ist außer dem Trennungsjahr, dass beide Eheleute die Scheidung beantragen oder der eine Ehepartner dem Scheidungsantrag des anderen Ehepartners zustimmt.
§§ 1566 Abs. 2, 1565 Abs. 1 BGB
Es kommt leider vor, dass der eine nicht so will wie der andere und die Scheidung boykottiert wird. Spätestens nach drei Jahren gibt es aber auch für diese Situationen einen Ausweg. Die Scheidung nach drei Trennungsjahren wird auch dann durchgeführt, wenn einer der Partner nicht zustimmt.
§ 1565 Abs. 2 BGB
Bei der sogenannten Härtefallscheidung kann die Ehe auch dann geschieden werden, wenn noch kein Trennungsjahr durchlaufen wurde. Dazu muss die Fortführung der Ehe „aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen“, eine unzumutbar sein.
Die Härtefallscheidung ist der absolute Ausnahmefall. In vielen Fällen reicht selbst andauernde Untreue für diese Sonderregelung nicht aus.
Im Trennungsjahr ist eine häusliche Trennung Pflicht für die Eheleute, immerhin sollen sie herausfinden, ob die Scheidung wirklich das ist, was sie wollen. Zieht einer der Ehepartner aus, steht die häusliche Trennung nicht zur Debatte. Je nachdem, in welcher Situation sich die Ehepartner befinden, kann aber auch ein Trennungsjahr in den gemeinsamen vier Wänden durchgeführt werden.
Tipp: Beim Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung kann es schwer sein, den Beginn zu beweisen, wenn unterschiedliche Angaben gemacht werden. Eine kurze und von beiden Eheleuten unterschriebene Feststellung dazu schafft das Problem aus der Welt und erspart Probleme, wenn es zum Rosenkrieg kommen sollte.
Das Ziel im Trennungsjahr ist die Trennung von Bett und Tisch. Die Ehepartner müssen also getrennt schlafen und getrennt wirtschaften. Damit ist es aber noch nicht getan. Gegenseitiges Umsorgen, etwa Einkaufen oder Wäsche waschen, darf nicht mehr stattfinden. Ganz genau genommen, müssen die Räume aufgeteilt werden. Küche und Bad können gemeinsam genutzt werden – empfohlen wird dafür ein Zeitplan. Das Wohnzimmer ist außerdem, anders als zum Beispiel in einer WG, kein Gemeinschaftsraum.
Schwierig wird es vor allem mit kleineren Kindern. Der Kontakt der Eheleute zueinander soll nicht stärker sein, als es das Umgangsrecht für das Wohl des Kindes fordert. Machen die Partner dieselben Angaben, prüft das Gericht die Lebensumstände des Ehepaares während des Trennungsjahres aber nicht nach.
Gut zu wissen: Wenn ihr es nochmal miteinander probieren wollt, könnt ihr das auch im Trennungsjahr tun. Es ist ausdrücklich erlaubt, über kürzere Zeit zusammenzuleben, um sich zu versöhnen oder es zumindest zu versuchen. Gerichtlich werden hier sogar Zeiträume von drei Monaten noch als im Rahmen gewertet. Gelingt die Versöhnung und Du und Dein Partner lebt länger zusammen, beginnt das Trennungsjahr aber von Neuem, falls es doch nicht klappt.
Quellen:
Auch wenn die Scheidung gewünscht ist, ist es wichtig, das Trennungsjahr noch beizubehalten. Es ist wie der Urlaub vor der nächsten Reise: Zeit um Loslassen zu lernen und die inneren Konflikte zu entspannen. Sprich mit uns, um zu erfahren, wie wir dir dabei helfen können!